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Die Geschichte der Umweltstiftung
Veras Gärten reicht über 44 Jahre zurück Corona hat unsere gemeinnützige Stiftung
nicht verschont und natürlich auch die eigenen finanziellen Reserven beschädigt. Büroaufwendungen, Internet- und KFZ-Kosten usw usw sind da und müssen sein es gibt keinerlei staatliche Unterstützung Wir schützen unsere Umwelt auch für Sie und hier können Sie uns dabei helfen herzlichen Dank Spenden: Sach- oder Geldspenden an die Umweltstiftung Veras Gärten dienen ausschließlich und in vollem Umfang der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben - Naturschutz und Landschaftspflege. Ab einer Spendensumme von Euro 200,00 (im Einzelfall) wird eine Spendenbescheinigung für finanzamtliche Zwecke ausgestellt. Bei Beträgen unterhalb von Euro 200,00 ist eine solche Bescheinigung entbehrlich. Zustiftungen: Zustiftungen an die Umweltstiftung Veras Gärten dienen ebenfalls ausschließlich der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben - Naturschutz und Landschaftspflege. Sie können geldwerten oder sachwerten (z.B. Immobilien) Charakter haben und dienen grundsätzlich der Erhöhung des Vermögensgrundstockes der Stiftung. Im Unterschied zu einer Spende dürfen lediglich die Erträge einer Zustiftung, z.B. Zinserträge oder Mieteinnahmen, bei der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben Verwendung finden. Das zugestiftete Vermögen bleibt unangetastet. Grundsätzlich gibt es keinerlei Höchstbeträge bei Zuwendungen in den Vermögensgrundstock der Umweltstiftung Veras Gärten . Zuwendungen in den Vermögensgrundstock der Umweltstiftung Veras Gärten können steuerlich in Abzug gebracht werden. Hier kann ein Höchstbetrag von 1.000.000 Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung und über die folgenden neun Jahren verteilt geltend gemacht werden. |
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